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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen


1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.


2. Angebot und Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, daß in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden.

Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer.

Der Besteller wird über die nicht Verfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine eventuelle Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.


3. Preise
Die jeweils gültige Preisliste dient zu Ihrer Orientierung. Preisveränderungen während des Jahres sind selten, aber auch zu Ihren Gunsten möglich. Letztlich verbindlich sind daher allein die Tagespreise.

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

Bei Aufträgen unter einem Nettorechnungswert von EUR 400,00 werden Porto- und Versandkosten gesondert berechnet. Generelle Berechnung der Porto- und Verpackungskosten bei Sonderpreisen, Werbematerial und Sonderleistungen. Auslandsaufträge erfolgen grundsätzlich unfrei ab Lager Münsingen, Versandweg unserer Wahl.

Sie senden die Verpackung auf Ihre Kosten an uns zurück und wir erledigen deren Entsorgung. Sollten Sie die Verpackung nicht an uns zurücksenden, übernehmen Sie die Verantwortung für die Entsorgung nach den Vorschriften der Verpackungsverordnung.

Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 3 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.


4. Lieferung
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Ab sofort haben wir eine Transportversicherung abgeschlossen, berechnet wird auf den Warennettopreis eine Prämie von 1,00%.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich macht (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, sofern sich nicht aus Ziffer 9 etwas anderes ergibt.

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, insbesondere Ersatzteillieferungen werden gesondert von sonstigen Bestellungen ausgeführt, wodurch zusätzlich Porto- und Verpackungskosten berechnet werden.


5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.


6. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, uns kann Arglist vorgeworfen werden. Die einjährige Verjährungsfrist gilt nicht, wenn der Besteller uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Der Besteller muß uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Schadhafte Ware wird uns kostenfrei zurückgeschickt und anschließend, im Gewährleistungsfall, an den Besteller zurückgesandt. Stellen wir beim Einschicken von Geräten zu Gewährleistungsarbeiten oder zu Reparaturen fest, daß diese nicht defekt sind, werden von uns Überprüfungs- und Versandkosten berechnet. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

Für Reparatureinsendungen außerhalb der Gewährleistung wird für die Erstellung eines Kostenvoranschlages eine Pauschale von mindestens EUR 45,00 Euro zuzüglich der gesetzl. MwSt. erhoben und der Versandkosten berechnet. Bei einem erteilten Reparaturauftrag wird dieser Betrag verrechnet.

Wir liefern an Wiederverkäufer und Endkunden und setzen voraus, daß diese mit Service von Maschinen und Geräten vertraut sind. Transportschäden sind sofort auf den Frachtpapieren zu bestätigen. Die Ware muss sich in einem einwandfreien Zustand (Verpackung, Zubehör etc.) befinden. Hinsichtlich Kulanz und Stornierungen verweisen wir auf unsere Retouren- und Gutschriftsabwicklungshinweise, die Sie jederzeit bei uns abfragen können.


7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Miteigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) an uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich.

Geräte, an denen uns Miteigentum zusteht, werden nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder sonstige Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt Sicherungs-halber in vollem Umfang an uns ab.

Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltswaren durch uns liegt, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Käufer verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.


8. Zahlung
Grundsätzlich erfolgt die Lieferung, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, per Nachnahme. Bei Lieferung auf Rechnung müssen die Modalitäten gesondert vereinbart werden. Sollte der Käufer die gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhalten, so erfolgen weitere Belieferungen ohne Ankündigung per Nachnahme mit Berechnung der dafür anfallenden Kosten.

Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Im Falle des Verzuges des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % - Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder die Zahlungen eingestellt werden, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, zur Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Gerät der Käufer in Verzug, entfällt sofort die Skonto- und Quartals-Bonus- Regelung. Es gibt keinerlei rechtliche Ansprüche.


9. Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.

Geräte ohne Zulassung (ohne FTZ- bzw. DPD - Nummer) dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nicht bzw. nur in bestimmten Produkten mit Einschränkung betrieben werden ( für das Ausland gelten die jeweiligen Bestimmungen). Der Besteller bzw. Händler ist verpflichtet, den Endabnehmer über die gesetzlich bestehenden Einschränkungen der Nutzung ausführlich und gesondert zu belehren. Für daraus entstehende Schäden oder Folgeschäden gilt im übrigen die vorstehende Haftungsbeschränkung.


10. Software
Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen der jeweiligen Lizenzgeber. Der Leistungsumfang der Software ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind. Dies gilt insbesondere auch für die Anwendungsbeschränkungen.

Bezüglich der Gewährleistung gilt Ziffer 6 mit der Maßgabe entsprechend, daß der Käufer verpflichtet ist, die Lieferung insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen zu untersuchen. Die Softwarevergütung schließt die Installation, Schulung und Einarbeitung nicht ein. Sotware-Produkte und Produkte, in denen Software enthalten ist, können nur dann retourniert werden, wenn die Herstellersiegel bzw. -verpackung unbeschädigt sind.


11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und bei Rechtsbeziehung mit dem Ausland - sofern anwendbar - das einheitliche UN-Kaufrecht.

Da unsere Besteller Unternehmer im Sinne des BGB sind, wird Münsingen als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten bestimmt.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.


12. Stornierung
Stornierungen können nur schriftlich akzeptiert werden. Ware, die bereits unser Haus verlassen hat, ist vom Stornieren ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, eine Storno-Pauschale in Höhe von EUR 45,00 zu erheben. Die Storno-Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.


13. Änderung der Produkte
Korrekturen, farbliche Abweichungen und technische Änderungen bei den Produkten unseres Liefer-programmes sind uns vorbehalten.


14. Nachnahmeregelung
Bei Lieferung per Nachnahme sind wir generell in unserem Versandweg frei. Sollte der Kunde eine spezielle Nachnahmebelieferung wünschen, stellen wir zusätzlich anfallende Kosten mit in Rechnung.